Wir erstellen Ihre Steuererklärung

Ihr kompetenter Lohnsteuerhilfeverein in Leverkusen

Als Mitglied unseres Lohnsteuerhilfevereins profitieren Sie von vielen Vorteilen. Bei welchen Themen wir Sie beraten und welche Personengruppen bei uns Mitglied werden können, erfahren Sie hier. Alle unsere Leistungen sind bereits durch den teilweise steuerlich abzugsfähigen Mitgliedsbeitrag abgegolten, so dass Sie unsere Leistungen das ganze Jahr über ohne zusätzliche Kosten nutzen können.

Möchten auch Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen oder haben Sie Fragen, so wenden Sie sich bitte an uns.

Wir beraten unsere Mitglieder gemäß § 4 Nr. 11 StBerG

Als Mitglied im Lohnsteuerberatungsteam e.V. Lohnsteuerhilfeverein profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

Professionelle Erstellung Ihrer Steuererklärung

Beratung und Antragsbearbeitung

Beratung in steuerrechtlichen Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Als Arbeitnehmer sind Sie zur Abgabe verpflichtet, wenn Sie im letzten Jahr:

  • gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren.
  • unversteuerte Einkünfte über 410 Euro hatten, etwa Honorare, Renten oder Mieten.
  • einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen hatten.
  • mit Ihrem berufstätigen Ehepartner zusammenveranlagt waren und einer von Ihnen nach Steuerklasse V oder VI besteuert wurde oder wenn Sie beide mit der Steuerklassenkombination IV/IV das Faktorverfahren gewählt haben.
  • Entgeltersatzleistungen bezogen haben, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, zum Beispiel Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld.
  • Rentner müssen übrigens immer dann eine Steuererklärung machen, wenn ihr Einkommen den Grundfreibetrag von 18.336 Euro / Ledige: 9.168 Euro (2018 für Ledige, 2017: 8.820 Euro) bzw. 18.000 Euro (2018 für Verheiratete, 2017: 17.640 Euro) übersteigt.

Wann muss ich die Steuererklärung 2019 abgeben?

Für das Steuerjahr 2019 ist die Frist der 31.07.2020. Wenn wir die Steuererklärung für Sie übernehmen, dann haben wir bis zum 28.02.2021 Zeit. 

Für das Steuerjahr 2020 ist die Frist der 31.07.2021. Wenn wir die Steuererklärung übernehmen, dann haben wir bis zum 28.02.2022 Zeit.

Kann man die Kosten für einen Lohnsteuerhilfeverein absetzen?

Bis zu einem Betrag von 100 Euro können die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Bei Beträgen zwischen 101 und 200 Euro können 100 Euro davon als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ohne Nachweis abgesetzt werden. Bei höheren Kosten kann die Hälfte der Ausgaben eintragen werden.

Wann verjähren Ansprüche des Finanzamtes?

Das Finanzamt hat fünf Jahre Zeit, den Steuerpflichtigen dazu zu bringen, die ausstehenden Beträge zu zahlen. Dabei sollte beachtet werden, dass die Frist erst am 1. Januar des Folgejahres beginnt. Wer also seinen Steuerbescheid im Juni 2019 bekommt, dessen Frist beginnt erst am 1. Januar 2020 damit, zu verstreichen

Wie viel kostet eine Steuererklärung?

Bei uns erhalten Sie eine Mitgliedschaft bereits ab 55 Euro pro Jahr. Im Mitgliedsbeitrag ist dabei nicht nur eine jährliche Steuererklärung enthalten sondern auch alle Beratungsleistungen. Hier geht es zu unserer Beitragsordnung.