Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein
Mitglied in unserem Lohnsteuerhilfeverein können Angestellte, Arbeitnehmer, Beamte und Rentner werden. Voraussetzung ist, dass Sie nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeiten haben. Unser Beratungsteam hilft Ihnen gerne telefonisch und persönlich weiter. Werden Sie jetzt Mitglied und profitieren von unseren Leistungen!
Abgabefristen für die Steuererklärung
Die gesetzlichen Vorgaben für die Abgabefrist der Steuererklärung haben sich geändert. Die Abgabefrist ist nun auf den 31. Juli festgelegt worden. Eine Verschiebung der Frist ist nur in seltenen Ausnahmefällen noch möglich. Lassen Sie die Frist verstreichen, dann erhalten Sie früher oder später eine Mahnung vom Finanzamt mit einer Frist. Für diejenigen, die den Termin nicht halten können gibt es aber eine Lösung. Lassen Sie die Steuererklärung durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater erledigen, dann verlängert sich die Frist auf den 28. beziehungsweise 29. Februar des übernächsten Jahres.